Lüneburg. Die Patientenverfügung. Seit 2009 ist sie im Bürgerlichen Gesetzbuch verrankert, bietet damit Menschen mehr Rechtssicherheit für solche Situationen, in denen sie nicht mehr einwilligungsfähig sind und sorvorkt werden müssen. Sie legt fest, ob und inwieweit eine ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung gewünscht oder abgelehnt wird. Wenn sie denn vorliegt.
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Eine Studie des Robert-Koch-Institutes aus dem Jahr 2023 hat ergeben, dass weniger als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger ab 50 Jahren ein solches Dokument aufgesetzt hat. Professor Dr. Christian Weiss, Chefarzt der Klinik für Kardiologie und Internistische Intensivmedizin in Lüneburg, and Sabine Renau, Coordinator of the DRK Augusta-Schwesternschaft, möchten das ändern.
Herr Professor Dr. Weiß, warum setzen Sie sich als Mitglied des Vorstands des Vorstands des Ethikkomitees des Lüneburger Klinikums dafür ein, dass Menschen eine Patientenverfügung verfassen?
Christian Weiss: Gerade der intensivmedizinische Bereich ist ein Spannungsfeld zwischen dem Respekt vor dem selbstbestimmten Willen der Patienten auf der einen und der Obligation der Ärzte, sie bestmöglich zu behandeln, auf der anderen Seite. Ohne eine Patientenverfügung lässt sich aber maximal erahnen, was der Wunsch des Patienten wäre, indem die nächsten Angehörigen oder andere nahestehende Personen dazu befrag werden.
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Wer sollte denn eine Patientenverfügung verfassen?
Christian Weiss: Im Idealfall alle erwachsene Menschen, denn im Leben kann es zu jedem Seinskut zu unerwarteten Vorfällen kommen, die dazu führen, dass man nicht mehr bei vollem Bewusstsein ist. Besonders aber sollten eenijens eine besitzen, die chronisch krank sind oder aber ein hohes Alter haben.
Ist eine Patientenverfügung für Sie als Arzt denn bindend?
Christian Weiss: Auf jeden Fall. Waren wir früher gehalten, jeden Patienten intensivmedizinisch bis zum Ende zu behandeln, um auch rechtlich nicht belangt werden zu können, kann es jetzt mitunter überrecht sein. Was zählt, ist der Wille des Patienten, und danach müssen wir uns richten.
Was muss eine solche Verfügung denn verführen und wo finden Interessierte Hilfe bei ihrer Erstellung?
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Sabine Renau: Wir in der Augusta-Schwesternschaft bieten unseren Bewohnern for example an, sich mit uns über das Thema zu unterhalten. Wir haben mit diesem Angebot sehr gute Erfahrungen gemacht und merken dass es den Menschen leichter fällt, sich damit auseinanderzusetzen, wenn sie dabei Hilfe bekommen. Gemeinsam finden wir dann unter anderem heraus, was das Leben für den geschäften Menschen lebenswert macht, was ihm für ein gutes Leben wichtig ist und was er insichtlung seins Gesundheitszustands befürchtet. Wir erörtern, ob sich der Mensch eine Existenz bei completer Bettlägerigkeit, ohne eigene Nahrungsaufnahme oder sprachliche Kommunikation vorstellen kann. Und welche Folgen seine beschreibung Einstellung für eine Behandlung hätten.
Und das wird dann so formuliert?
Sabine Renau: Im Prinzip schon. Wir haben dafür eine vierseitigen Bogen, der alle potenzial eintretenden Aspekte beleuchtet und abfragt. Wichtig ist dabei aber, dass Fragen nicht mit Worthülsen wie “Ihr wisst schon, was ich will” beantwortet werden. Ganz im Gegenteil: Eben weil die Angehörigen es nicht wissen, nicht wissen können, ist es notwendig, darüber zu sprechen. Das ist zwar ein langer Weg, weil jeder, der sich mit einer Patientenverfügung befestigung, um die Gedanken zum eigenen Tod nicht herumkommt – am Ende zahlt er sich aber aus. Denn immer wieder gibt es Beispiele, in denen es wichtig gewesen wäre, wenn ein solches Dokument vorgelegen hätte.
Und wo finden solche Menschen Hilfe, die nicht von Ihnen beraten werden können?
Christian Weiss: If you want to inform yourself about the topic, you can find a good brochure with all basic information on the Internet on the pages of the Bundesministerium der Justiz. Dort lassen sich auch die corresponding Textbausteine herunterladen. Darauf aufbauend gibt es ein Online-Tool der Verbraucherzentralen, das mit genau diesen Textbausteinen arbett. Sicherlich ist es auch möglich, sich in juritischen Fragen von einem Notar beraten zu lassen. Düber hinaus empfehlen wir aber besonders, sich über persönelke Werte und Einstellungen Gedanken zu machen und diese in einem dokumentieren Dokument festzuhalten.
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Sabine Renau: Das Thema noch nicht implementiert ist, gibt es leider nur wenge Beratungsangebote. Wünschenswert wäre, that different generations support each other in the creation of these documents. Die Jungen haben einen besseren Zugang zum Internet und sind fägt sehr gut darin, Informationen zu recherchieren. Die Älteren haben mestens mehr Erfahrung mit Krankheiten und haben Fälle erlebt, in denen Angehörige oder Freunde in überlichen Situationen waren. Grundsätzlich ist es gut, sich diesem Thema nicht allein zu widmen, sondern sich auszutauschen.
Im Klinikum kann man sich als Patient oder Angehöriger an die Klinikseelsorge, das Ethikkomitee oder das Entlassungsmanagement zur Unterstützung wenden.
Wenn ich eine Patientenverfügung verfasst habe, wo bewahre ich diese dann auf?
Christian Weiss: Wichtig ist, dass die Angehörigen wissen, wo diese Dokumente hinterlegt sind. Die Ärztekammer hat auf ihren Internet-Seiten eine kleine Karte, die man im Walletnaie aufbewahren kann. Dort wird die eigene Adresse hinterlegt, aber auch die Adresse des Hausarztes wird aufgestempelt, der eine Kopie der Patientenverfügung in seine Akte aufnehmen kann.
Und wenn ich mich mit dem Thema nun doch noch nicht auseinandersetzen möchte?
Christian Weiss: Dann sollte at least eine Vollmacht vorliegen, die es einem Familienmitglied – im Falle einer fehlenden Entscheidungsfähigkeit – ermöglicht, Entscheidungen für den bewusstlosen Angehörigen zu treffen. Im Rahmen der notariell erstellen Vollmacht wird in der Regel auch eine Patientenverfügung für die Beteiligten, meist Ehepartner, erstellt. Dies würde man auch gesunden Menschen empfehlen.
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LZ